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Sachkunde gemäß Landeshundegesetz NRW

Gemäß § 11 A bs. 3 LHundG NRW ist jeder Halter eines großen Hundes (40 cm Schulterhöhe und/ oder 20kg Körpergewicht) verpflichtet seinen Hund ordnungsbehördlich zu melden und einen Sachkundenachweis vorzulegen, sofern er nicht schon die Haltung eines „großen“ Hundes für mehr als 3 Jahre nachweisen kann. Das Gleiche gilt für Halter von Hunden bestimmter Rassen gemäß § 10 A bs. 3 LHundG NRW. 

Ungefähr einmal im Monat haben Sie die Möglichkeit diesen Sachkundenachweis gemäß dem Landeshundegesetz NRW über uns als sachverständige Stelle im Tierheim Dornbusch in Schalksmühle abzulegen. Die Unterlagen zur Vorbereitung auf den Sachkundenachweis bekommen Sie hier als PDF zum Download. Die aktuellen Termine finden Sie auf der Homepage des Tierheims. Die Gebühr beträgt 24,00 € und geht vollständig zu Gunsten des Tierheims!

Verhaltensprüfung gemäß Landeshundegesetz NRW

Hunde bestimmter Rassen gemäß § 10 A bs. 3 LHundG NRW können eine Verhaltensprüfung zwecks Befreiung von der Maulkorb- und Leinenpflicht ablegen. Auch diese Verhaltensprüfung dürfen Kirsten Demski und Christiane Diekerhoff bei Dog´s Track als sachverständige Stelle durchführen. 

Das Landeshundegesetz NRW


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