Rund um den Hund

Reizstromgeräte

Das Thema Reizstromgeräte, auch Teleimpulsgeräte genannt, erhitzt seit Jahren die Gemüter. Seitens des Tierschutzgesetzes ist der Einsatz der Geräte nur noch durch "sachkundige" Personen eingeschränkt gestattet. Doch wie ein Artikel in "Partner Hund 2/2001" über die Methode "Contact your dog" zeigt, wird der Einsatz der Reizstromgeräte oft verharmlost.

Das am häufigsten angeführte Argument für den Einsatz von Teleimpulsgeräten ist, dass dem Hund damit mehr Bewegungsfreiheit ohne Leine eingräumt werden kann. Besonders Hunden, die jagdlich interessiert sind. Doch gerade bei dem hochmotiviertem Jagdverhalten des Hundes sind massive aversive Einwirkungen durch diese Geräte notendig, um den Hund davon abzuhalten. Ein "leichtes kribblen" reicht da nicht mehr. Bei rechtzeitiger Einflussnahme durch ein systematisches Training kann der Hund auch ohne den Einsatz von Strom vom Jagen abgehalten werden.

Ein recht bekannter Anhänger der Ausbildung über Strom versichert: "... die Stromzufuhr ermögliche eine Hundeerziehung ohne Stockschläge, Tritte und Stachelhalsbänder. (...) Die Erziehung von Hunden könne naturgemäß nicht frei von Schmerzen und Zwängen sein ..." - ohne Worte.

Wir möchten Sie auf dieser Seite über den Hintergrund und die Wirkungsweise der Reizstromgeräte informieren; nachfolgend eine Stellungnahme von Sabine Winkler, bekannt durch ihre Bücher "So lernt mein Hund" und "Hundeerziehung", erschienen im Kosmos-Verlag:


Contact your Dog

Ist diese Methode wirklich der große Durchbruch?

Immer wieder wird nach dem Erscheinen des Artikels "Schluss mit Leckerchen und Trallala!" in "Partner Hund 2/2001" von Hundebesitzern die Frage an uns herangetragen, ob man die in dem Artikel geschilderte Methode, die unter dem Namen "Contact your Dog" vermarktet wird, nicht auch für das eigene Training verwenden könnte, z.B. "wenn der Hund das eine oder andere gar nicht lernen will". Grund genug für eine Stellungnahme.

Grundsätzlich können wir Menschen unsere Hunde auf zwei Wegen beeinflussen:

"Contact your Dog" und andere ähnliche Systeme beruhen auf negativer Verstärkung durch sogenannte Reizstromgeräte (volkstümlich Teletakt genannt). Neue Geräte dieser Art von der Firma Innotec erlauben durch sehr viele einstellbare Stufen eine dosiertere Stromeinwirkung als herkömmliche Geräte. Auf den niedrigen Stufen handelt es sich um eine Art "kribbeln", das zwar unangenehm, aber unterhalb der Schmerzgrenze angesiedelt sein soll. Im Prinzip wird der Hund also "unter Niedrigstrom gesetzt". Dieser wird abgestellt, sobald der Hund das vom Menschen Gewünschte tut. Zusätzlich werden "Hilfen" wie Zug oder Druck mit Leine und/oder Händen eingesetzt, um das gewünschte Verhalten "anzubahnen". Die Methode ist sicherlich recht ausgefeilt und wesentlich tierschutzgerechter als die "alte" Teletaktanwendung. Sie ist aber dafür auch recht kompliziert in der Anwendung und - wie gesagt - zweifellos eine Methode der negativen Verstärkung.

Negative Verstärkung funktioniert, was man schon daran sieht, daß auch Folterknechte in aller Welt sich dieser Methode bedienen, wenn sie Geständnisse erpressen wollen. (Fairerweise muß man allerdings hinzufügen, daß sie höhere Stromstärken verwenden als "Contact your Dog".) In der Hundeausbildung hat sie aber einige Tücken.

Negative Verstärkung hat noch eine Besonderheit, die man einkalkulieren muß: sie wirkt tatsächlich im Einzelfall schneller und durchschlagender als positive Verstärkung und braucht seltener "aufgefrischt" zu werden als diese. Hunde führten in Experimenten z.B. Verhaltensweisen, die über Elektroschocks gelernt wurden, noch bis zu 200 mal korrekt aus, nachdem eigentlich gar kein Schock mehr gekommen wäre, wenn der Hund nicht "gehorcht" hätte. Dagegen kommt man bei positiver Verstärkung kaum über eine Rate von 40 Verhaltensweisen pro Futterbelohnung heraus. Negative Verstärkung ist also wirklich etwas für Leute, die "es satt haben, den Hund mit Leckerchen zu füttern". Allerdings kommt man mit einem Leckerchen für 40 Kommandos auch gut durch eine Prüfung. Aber all das trifft nur zu,

Benutzt man nur schwach unangenehme Reize, lernt der Hund nämlich weder schneller noch "nachhaltiger" als bei positiver Verstärkung. Wenn also der Hund mit der neuen "Contact"-Methode wie versprochen wirklich in kurzer Zeit absolut gehorsam wird und diesen Gehorsam auch lang anhaltend zeigt, läßt das nur den Schluß zu, daß entweder das "Kribbeln" dem Hund doch sehr unangenehm ist (obwohl es angeblich nicht weh tut) oder daß eben im entscheidenden Moment (wenn der Hund im weiteren Verlauf der Ausbildung "den Gehorsam verweigert") doch mit Strom im Schmerzbereich gearbeitet wird. Und genau das ist auch der Fall. Oder meint Ihr, ein leichtes "kribbeln" würde auch dann noch ausreichen, um den Hund zu stoppen, wenn er hinter einem Hasen hergeht? Zugegeben: hat man bis dahin alles richtig gemacht und die Übungen sorgfältig aufgebaut, sollte ein wirklicher Schmerzreiz nur selten nötig sein. Ich denke aber, das angeblich so harmlose "Kribbeln" hat spätestens danach seine "Unschuld" verloren und ist zur offenen Drohung geworden.

Und was den vielzitierten Alphawolf und den Respekt vor ihm sowie das Argument betrifft, all das sei ja nur natürlich, weil die Welt nun mal kein Paradies ist: nach dem heutigen Stand des Wissens hat "Gehorsam" auf "Kommandos" mit Dominanz nichts zu tun. Wer das nicht glauben will, frage sich einmal, was für "Befehle" der Alphawolf seinen Untergebenen im Rudel denn gibt. Es sind nur Sachen wie "Laß das sein! Laß mich in Ruhe! Geh da nicht dran! Geh mir aus dem Weg!" usw. Also nur etwas, das unserem "Nein" entspricht. "Sitz", "Platz" "Brings" oder "Fuß" kommen im natürlichen Hundeleben nicht vor, umso weniger Distanzkontrolle, "Hinterteilarbeit", Scent Discrimination oder Rückwärtsgehen. Und den "Mithund" unter Niedrigstrom zu setzen ist unter Hunden wohl auch nicht üblich.

Das sind die nüchternen Tatsachen. Nun, liebe Hundesportler, muß jeder mit seinem Hund und seinem Gewissen ausmachen, was er anwenden will und was nicht.

Ein plötzlicher Wechsel von positiver zu negativer Verstärkung ist jedenfalls normalerweise nicht das Mittel der Wahl, Ausbildungsprobleme anzugehen, sondern eher als Kunstfehler zu betrachten. Aber - da fällt mir was ein. Vielleicht ist es ja auch gar nicht der Hund, der "etwas einfach nicht lernen will", sondern der Hundeführer, der seinem Hund diese bestimmte Übung "einfach nicht beibringen will". Sonst müßte es doch schon längst damit klappen! Offenbar ist der Hundeführer dickköpfig, stur und dominant! Da würde ich doch sagen: Schluß mit dem Trallala! Setzen wir doch den Hundeführer mal unter Strom! Vielleicht klappt's dann endlich. Tut ja schließlich gar nicht weh...

(Mit freundlicher Genehmigung durch Sabine Winkler, aHa-Hundesausbildung)

Zurück nach oben

Gerichtliches Verbot von Reizstromgeräten

Der folgende Artikel stammt aus den Ruhr Nachrichten vom 17.06.2003 mit freundlicher Genehmigung:

Zurück nach oben

Berufung durch das Oberverwaltungsgericht NRW abgewiesen

Eine Berufung gegen ein Urteil zum Thema Reizstromgeräten wurde vom Oberverwaltungsgericht NRW zurückgewiesen. In der Urteilsbegründung heisst es u. a.:

Die Verwendung von Elektroreizgeräten zur Verhaltenssteuerung ist generell mit erheblichen Gefahren für das Wohl der Tiere verbunden. Die Geräte sind bei Beachtung aller tierschutzrelevanten Gesichtspunkte (§ 1 Satz 1 TierSchG) schwierig zu bedienen und setzen zur Vermeidung tierschutzwidriger Folgen neben Kenntnissen der Technik der Geräte und ihres Einsatzes profunde Kenntnisse zur Verhaltensbiologie voraus. Eine unsachgemäße Handhabung kann gravierende Folgen für die Tiere haben. Die Geräte eröffnen zudem ein erhebliches Missbrauchspotential. Die Praxis hat gezeigt, dass die vielen erforderlichen tierschützerischen Aspekte bei ihrer Handhabung sehr oft nicht berücksichtigt werden und die gewünschten Effekte (Gehorsam, Bewegung) in der Regel auch durch schonendere Mittel erreicht werden können.

Elektroreizgeräte zur Hundeerziehung sind tierschutzrechtlich verboten

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass der Einsatz von Elektroreizgeräten, die erhebliche Leiden oder Schmerzen verursachen können, bei der Hundeausbildung nach geltendem Tierschutzrecht verboten ist.

Der Kläger führt Seminare zur Hundeerziehung durch und möchte dabei den Einsatz von Elektroreizgeräten vorführen. Der beklagte Landkreis hält das für unzulässig. Das Bundesverwaltungsgericht gab dem Landkreis – wie schon die Vorinstanzen – Recht. Das Tierschutzgesetz verbietet die Verwendung von Geräten, die durch direkte Stromeinwirkung das artgemäße Verhalten eines Tieres erheblich einschränken oder es zur Bewegung zwingen und dem Tier dadurch nicht unerhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen, soweit dies nicht nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften zulässig ist. Von diesem Verbot werden die vom Kläger verwendeten Elektroreizgeräte erfasst. Dabei kommt es nicht auf die konkrete Verwendung der Geräte im Einzelfall sondern darauf an, ob sie von ihrer Bauart und Funktionsweise her geeignet sind, dem Tier nicht unerhebliche Schmerzen zuzufügen. Denn es entspricht der Absicht des Gesetzgebers, den Einsatz der potentiell gefährlichen Geräte generell zu verbieten. Nach dem Gesetz mögliche landes- oder bundesrechtliche Ausnahmen von dem Verbot sind bisher nicht normiert worden.

BVerwG 3 C 14.05 – Urteil vom 23. Februar 2006

Zurück nach oben